Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist in Deutschland die Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Seit 1. Januar 2024 gilt ein Mindestlohn von 12,41 Euro/Stunde.
Der Arbeitgeber muss genau darauf achten, dass der jeweils aktuelle Mindestlohn bei allen Angestellten in keinem Monat des Jahres unterschritten wird. Die Kontrolle des Mindestlohns obliegt dem Zoll und den Finanzbehörden. Verstöße gegen den Mindestlohn werden mit hohen Geldstrafen belegt.
Stand: Januar 2024
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