Über Berufsgenossenschaften ist in Deutschland die gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmen und ihre Beschäftigten geregelt. Unternehmen sind Pflichtmitglieder in der für sie zuständigen Berufsgenossenschaft. Die Beiträge werden anhand der gezahlten Löhne und Gehälter erhoben.
Für Weltläden ist in der Regel die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) zuständig. Manche Weltläden sind auch bei anderen Berufsgenossenschaften versichert, bei Bildungsvereinen ist z.B. die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG zuständig. Bei der zuständigen Berufsgenossenschaft sind Hauptamtliche und Ehrenamtliche gleichermaßen im Falle eines Betriebsunfalls oder eines sog. Wegeunfalls (Unfälle auf dem direkten Weg zwischen Arbeitsstelle und Wohnort) versichert.
Im Schadensfall übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten für die medizinische Versorgung, die Rehabilitation und ggfs. für den Verdienstausfall.
Detaillierte Informationen sind direkt bei den Berufsgenossenschaften zu erhalten. Nähere Information siehe Artikel Versicherungen