Weihnachtsgeld ist ebenso wie Urlaubsgeld eine Zusatzleistung zum regulären Entgelt von Arbeitnehmer*innen.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Ist das Weihnachtsgeld im Tarifvertrag, in den Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag fest vereinbart, können Arbeitnehmer*innen diese Leistungen einklagen. Tun sie das nicht, gilt die sog. “betriebliche Übung” als aufgehoben und der Arbeitgeber muss auch in Zukunft kein Weihnachtsgeld mehr zahlen.
Stand: März 2020
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