Zum 1. Januar 2023 (ursprüngliche Frist war 2021) treten Umsatzsteueränderungen in Kraft, von denen Kirchengemeinden und damit auch die ihnen angegliederten Weltläden betroffen sein können.
Im angehängten PDF-Dokument sind die Neuerungen und möglichen Vorgehensweisen zusammengestellt.
Stand: August 2020
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