Initiative Lieferkettengesetz / Valère Schramm
Initiative Lieferkettengesetz

90.000 Menschen fordern starkes EU-Lieferkettengesetz

Die Europäische Union will Unternehmen zum Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in ihren Wertschöpfungsketten verpflichten. Offen ist jedoch, wie wirksam das sogenannte EU-Lieferkettengesetz ausfällt. Der zuständige EU-Ministerrat hat sich am 1. Dezember 2022 in Brüssel auf eine Position geeinigt, die zwar über das deutsche Lieferkettengesetz hinausgeht, aber dennoch zahlreiche Schlupflöcher enthält. Mehrere EU-Regierungen, darunter Deutschland, versuchen weiterhin, das Vorhaben abzuschwächen. Dagegen protestierten am 6. Dezember 2022 in Berlin Aktivist*innen der „Initiative Lieferkettengesetz“ und überreichten eine an Bundeskanzler Olaf Scholz gerichtete Petition mit 90.248 Unterschriften.

Persönlich kam leider kein*e Vertreter*in des Kanzleramts vorbei, um die Unterschriften entgegegzunehmen. Deshalb schickten die Aktivist*innen die Unterschriften direkt ans Kanzleramt, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen.

Ob im Koalitionsvertrag oder auf dem SPD-Debattenkonvent: Immer wieder bekennt sich die SPD zu einem wirksamen EU-Lieferkettengesetz. Kanzler Scholz muss auf europäischem Parkett zeigen, dass das keine Lippenbekenntnisse sind! Das fordern nicht nur 130 Organisationen, sondern auch 90.000 Menschen, die unsere Petition unterschrieben haben.

Michelle Trimborn, Sprecherin der Initiative Lieferkettengesetz

Wirksam ist ein EU-Lieferkettengesetz nur, wenn Betroffene von Menschenrechtsverletzungen eine realistische Chance erhalten, in der EU Schadensersatz von den verantwortlichen Unternehmen einzuklagen. Der verheerende Dammbruch in Brumadinho und die Brände in asiatischen Textilfabriken haben gezeigt: Zertifikate und Branchenstandards sind keine Garanten für Menschenrechte und dürfen Unternehmen nicht von der Haftung befreien. Die Bundesregierung muss ihre Forderungen nach solchen Schlupflöchern zurückziehen.

Pirmin Spiegel, Hauptgeschäftsführer von Misereor

Der Ratsbeschluss lässt hoffen

Die Bundesregierung hat am 1. Dezember 2022 auf der Sitzung des zuständigen EU-Ministerrats „Wettbewerbsfähigkeit“ in Brüssel für den gemeinsamen Entwurf gestimmt. Dieser sieht unter anderem vor, dass europäische Unternehmen auch zivilrechtlich für Schäden haften sollen, die sie durch Missachtung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in ihrer Lieferkette verursacht haben. Die volle Sorgfaltspflicht ist nicht auf das erste Glied der Lieferkette begrenzt. Neben Menschenrechten sollen Unternehmen auch Umweltstandards achten und Klimapläne erstellen. Damit würde das EU-Lieferkettengesetz deutlich über das deutsche Lieferkettengesetz hinausgehen, das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt.

Abschwächungsversuche der Bundesregierung

Die Bundesregierung hatte sich im Vorfeld dafür eingesetzt, dass Waffenexporte und Finanzinvestitionen von dem Gesetz ausgenommen werden und Unternehmen, die ihre Klimapläne nicht umsetzen, nicht sanktioniert werden. Diese Positionen finden sich nun auch im EU-Ratsbeschluss wieder. Nicht durchsetzen konnte sich die Bundesregierung hingegen mit dem Versuch, eine sogenannte „Safe-Harbour-Klausel“ in dem Beschlusstext unterzubringen – einer Art Freifahrtschein für Unternehmen, die bestimmte Zertifizierungen verwenden oder sich an Branchenstandards beteiligen. Diese sollten Unternehmen nach Vorstellung der Bundesregierung pauschal von einer möglichen Wiedergutmachung von Schäden befreien, die sie fahrlässig verursacht haben. Dies hatte zu starker Kritik seitens der Zivilgesellschaft geführt. Denn Fabrikbrände oder der Dammbruch in Brumadinho haben gezeigt: Zertifizierungen allein sind kein sicheres Mittel, um Menschenrechte und Umwelt zu schützen! Dennoch hält die Bundesregierung auf Druck der FDP an dieser Forderung fest.

Positionierung des EU-Parlaments

Darum werden auch 2023 der Weltladen-Dachverband, Misereor sowie mehr als 130 andere Organisationen in der Initiative Lieferkettengesetz für ein wirksames EU-Lieferkettengesetz arbeiten. Der Blick richtet sich dabei ganz auf das Europaparlament, die dritte und letzte EU-Institution (neben EU-Kommission und Ministerrat), die noch ihre Position festlegen muss. Damit wird im Frühjahr ’23 gerechnet. Denn für den sogenannten Trilog, den Abstimmungsprozess auf EU-Ebene, ist ein starker Parlamentsbeschluss ein wichtiger Baustein.
 

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Stand: 10/2022

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