Initiative Lieferkettengesetz

Nächster Schritt auf dem Weg zum EU-Lieferkettengesetz

Der Trilog

Am 1. Juni hat das Parlament der europäischen Union über den Gesetzesentwurf abgestimmt. Damit haben sich nun alle drei Institutionen - die Kommission, der Rat und das Parlament - zum Gesetzesvorhaben über ein europäisches Lieferkettengesetz positioniert. Bis hier hin war es ein langer Weg. 

Am 8. Juni hat der Trilog begonnen, in dem die drei Institutionen den finalen Gesetzestext ausarbeiten wollen. Deutschland bringt sich aktiv in die Verhandlungen zum EU-Lieferkettengesetz ein und spielt eine wichtige Rolle. Darum ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um nochmal aktiv zu werden!


Das kannst du machen

Es gibt viele gute Gründe für ein starkes EU-Lieferkettengesetz - und wir befinden uns im Endspurt dahin! In Brüssel stimmten Kommission, Rat und Parlament in monatelangen Verhandlungen ihre Positionen ab.

Mit der Kampagne #WiesoWeshalbDarum der Initiative Lieferkettengesetz will die Initiative Lieferkettengesetz gemeinsam mit den Weltläden den deutschen Bundestags-Abgeordneten zeigen, warum sie sich für ein starkes EU-Lieferkettengesetz stark machen sollen. 

Schicke den Bundestagsabgeordneten auf einer Postkarte deine guten Gründe für ein wirksames EU-Lieferkettengesetz:

Hier geht’s zur Bestellseite.


Die Forderungen der Initiative Lieferkettengesetz

Die EU hat jetzt noch einmal die Chance, Haltung zu zeigen und in den Trilog-Verhandlungen um das EU-Lieferkettengesetz Menschen, Umwelt und Klima vor schädlichen Auswirkungen wirtschaftlichen Handelns zu schützen. Damit das EU-Lieferkettengesetz diese Erwartungen erfüllen kann, fordert die Initiative Lieferkettengesetz:

  1. 1.

    Risikobasierte Sorgfaltspflicht für die gesamte Wertschöpfungskette

    Keine Begrenzung der Sorgfaltspflicht auf direkte Geschäftspartner oder etablierte Geschäftsbeziehungen! Stattdessen müssen Unternehmen Risiken für Mensch, Umwelt und Klima in der Wertschöpfungskette analysieren, den höchsten Risiken Priorität einräumen und aktiv dagegen angehen - und zwar von der Rohstoffgewinnung über die Fertigung bis zur Nutzung und Entsorgung eines Produktes.

  2. 2.

    Verantwortung beim Unternehmen verankern – keine Schlupflöcher schaffen!

    Unternehmen verantworten ihre Sorgfaltspflichten und setzen sie um. Sie können ihre Verantwortung nicht pauschal an Dritte delegieren, etwa an Brancheninitiativen oder Standardorganisationen. Ambitionierte Standards und Zertifikate oder das gemeinsame Vorgehen einer Branche können Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten helfen, entlassen sie aber nicht aus ihrer Verantwortung und der Haftung oder ersetzen die Anpassung von Einkaufs- und Beschaffungspraktiken.

  3. 3.

    Chancengleichheit vor Gericht – Beweislast nicht allein den Betroffenen aufbürden!

    Betroffene Menschen haben in der Regel keinen Einblick in interne Prozesse und Unterlagen eines Unternehmens. Sie können deshalb kaum beweisen, dass ein Unternehmen vorsätzlich oder fahrlässig handelt. Deshalb brauchen Betroffene eine faire und sachgerechte Verteilung der Beweislast.

  4. 4.

    Sorgfaltspflichten auch für den Finanzsektor – kein Freifahrtschein für Banken und Versicherungen!

    Wer Unternehmen und Vorhaben finanziert, trägt Verantwortung: Sorgfaltspflichten gelten gemäß den Leitprinzipien der UN und den Leitsätzen der OECD auch für den Finanzsektor, die OECD stuft ihn sogar als hochriskant ein. Deshalb müssen auch Finanzinstitutionen zu Sorgfalt verpflichtet werden, und zwar für die gesamte Geschäftsbeziehung. Dabei sollte gleiches Recht für alle Finanzinstitutionen gelten: Einzelne EU-Mitgliedsstaaten dürfen keine Ausnahme für ihr Land schaffen.

  5. 5.

    Umfassender Schutz für die Umwelt – Umweltschutz darf nicht Stückwerk bleiben!

    Unternehmen müssen stärker verpflichtet werden, durch ihre Tätigkeit die Umwelt nicht zu schädigen. Die Sorgfaltspflichten für die Umwelt dürfen nicht unter das Niveau bereits bestehender EU-Gesetzgebung gesenkt werden, und es braucht einen umfassenden Ansatz: Die Umweltgüter Luft, Boden, Wasser, Klima und Biodiversität müssen ausdrücklich benannt und berücksichtigt werden. Weitere relevante Umweltabkommen gehören als Referenz in den Anhang.

  6. 6.

    Sorgfalt fürs Klima, konkret und verbindlich – Klimaschutz nicht im Ungefähren lassen!

    Unternehmen sollen ihren Beitrag leisten und für Klimaschutz und Anpassung in der Wertschöpfungskette sorgen. Das EU-Lieferkettengesetz sollte festlegen, dass Unternehmen einen ambitionierten Klimaplan mit konkreten Reduktionszielen und Zeitplan im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen erarbeiten und umsetzen. Viele Klimamaßnahmen von Unternehmen dienen aktuell eher dem Greenwashing als dem Klimaschutz. Deshalb sollte die Aufsichtsbehörde die Schlüssigkeit der Klimapläne ebenso kontrollieren wie die Umsetzung und Sanktionen verhängen können.


Weltläden setzen sich für ein starkes EU-Lieferkettengesetz ein

Die Weltläden haben die Zeit vor der Abstimmung des EU-Parlaments, am 01. Juni, genutzt und mit der Weltladentags-Kampagne „mächtig fair“ mit über 300 Weltläden und anderen Weltgruppen über 15.000 Postkarten an EU-Abgeordnete geschrieben. Die Weltladen-Bewegung hat darauf aufmerksam gemacht, warum auch das Recht auf ein existenzsicherndes Einkommen unbedingt ins EU-Lieferkettengesetz aufgenommen werden muss. Im Positionspapier des EU-Parlaments ist das Recht auf ein existenzsicherndes Einkommen am 1. Juni aufgenommen worden.

In den Trilogverhandlungen setzt sich die Weltladen-Bewegung gemeinsam mit der Initiaitve Lieferkettengesetz weiter dafür ein, dass Menschenrechte, Umwelt und Klima durch ein wirksames EU-Lieferkettengesetz geschützt werden.

Impressionen vom Weltladentag

Kontakt:

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Stand: 10/2022

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