Kampagnen-Motiv zum Weltladentag 2020
Weltladen-Dachverband e.V.
Initiative Lieferkettengesetz

Der Faire Handel als Best-Practice-Beispiel

2020 feiert der Faire Handel in Deutschland sein 50-jähriges Bestehen. Die Einhaltung der Menschenrechte und transparente Lieferketten gehören seit den Anfängen zu den Kriterien des Fairen Handels. In all den Jahren haben Fair-Handels-Unternehmen viel Erfahrung gesammelt, wie Lieferketten wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltig gestaltet werden können. Der Faire Handel hat verschiedene Instrumente eingeführt und erprobt, um seine Prinzipien entlang der Lieferkette umzusetzen und zu überprüfen.

Dabei gilt: Im Fairen Handel steht der Mensch im Mittelpunkt. Die Handelspartnerschaften beruhen auf Dialog, Transparenz und Respekt. Damit sich eine solche Handelsbeziehung entwickeln kann, benötigt es vor allem Zeit und Verlässlichkeit auf beiden Seiten. Daher ist die langfristige Zusammenarbeit mit verbindlichen Lieferverträgen und einer kontinuierlichen Auftragslage seit jeher Kernanliegen des Fairen Handels. Dazu gehört auch, Krisenzeiten gemeinsam zu bewältigen und sich bei Schwierigkeiten gegenseitig zu unterstützen.

Der Faire Handel zeigt: Es ist möglich

Viele Fair-Handels-Unternehmen in Deutschland sind Mitglied in der World Fair Trade Organisation (WFTO). In der internationalen Dachorganisation vereinigen sich fast 400 Organisationen aus mehr als 70 Ländern. Dazu zählen Produzent*innengruppen und -netzwerke sowie Vermarktungsorganisationen aus dem Süden ebenso wie Fair-Handels-Importeure und Weltladen-Dachverbände aus dem Norden. Auch der Weltladen-Dachverband und das Forum Fairer Handel sind Mitglied in der WFTO. Die WFTO-Mitglieder haben sich zu 100% dem Fairen Handel verschrieben.

Das besonders verantwortungsvolle Lieferkettenmanagement der GEPA wurde 2020 sogar von der Bundesregierung mit dem 1. Preis für „Corporate Social Responsibility“ ausgezeichnet.

Die gemeinsame Basis bilden die 10 WFTO-Kriterien:

  1. Chance für benachteiligte Produzent*innen
  2. Transparenz und Rechenschaftspflicht
  3. Faire Handelspraktiken
  4. Faire Bezahlung
  5. Keine ausbeuterische Kinderarbeit, keine Zwangsarbeit
  6. Versammlungsfreiheit, keine Diskriminierung, Geschlechter-Gerechtigkeit
  7. Gute Arbeitsbedingungen
  8. Aus- und Weiterbildung
  9. Förderung des Fairen Handels
  10. Schutz der Umwelt

Fair-Handels-Akteure fordern ein Lieferkettengesetz

Unternehmerische Verantwortung gehört zum Selbstverständnis und Unternehmensleitbild von Fair-Handels-Organisationen. Doch auch der Faire Handel kommt an seine Grenzen. Er bewegt sich in einem globalen Wirtschaftssystem, das maßgeblich auf Ausbeutung beruht, und in dem viele Unternehmen durch die Missachtung von Menschenrechten und Umweltstandards Wettbewerbsvorteile genießen.

Zudem gibt es Bereiche, die auch Fair-Handels-Unternehmen nicht beeinflussen können oder in denen sie bislang nicht nachverfolgen können, ob Menschenrechte und Umweltstandards eingehalten werden. Dazu gehören sowohl verschiedene Rohstoffe, die es nicht aus dem Fairen Handel gibt, als auch nicht-nachhaltige Lager- und Transport-Dienstleistungen. Diese Herausforderungen können Fair-Handels-Akteure nicht alleine lösen. Dafür braucht es die Verpflichtung aller Wirtschaftsakteure, gemeinsam globale Mindeststandards zu etablieren. Deshalb fordern Fair-Handels-Organisationen gemeinsam mit vielen anderen ein Lieferkettengesetz mit klaren Haftungsregeln für alle Unternehmen.

Die Missachtung von Menschenrechten und Umweltstandards darf nicht länger ein Wettbewerbsvorteil sein.

Ein Lieferkettengesetz in Deutschland würde Unternehmen, die in Deutschland ansässig oder geschäftstätig sind, dazu verpflichten, auch im Ausland Menschenrechte und Umweltstandards zu achten. Bisher lassen sie den Schutz von Mensch und Umwelt in ihren Auslandsgeschäften häufig außer Acht – schließlich müssen sie keine Konsequenzen fürchten.

Unternehmen müssen durch das Gesetz dazu verpflichtet werden, Risiken für Mensch und Umwelt entlang ihrer Lieferkette zu analysieren, gegebenenfalls angemessene Gegenmaßnahmen zu ergreifen und über deren Wirksamkeit zu berichten. Unternehmen, die für Schäden an Mensch und Umwelt verantwortlich sind und nachweislich fahrlässig gehandelt oder bewusst ihre Sorgfalt missachtet haben, müssen dafür haften.

Und Betroffene müssen die Gelegenheit bekommen, auch vor deutschen Gerichten Entschädigung einzuklagen, wenn ein Unternehmen seinen menschenrechtlichen Pflichten nicht nachgekommen ist.

Dieser Video-Clip erklärt's in Kürze:

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Die Erfahrungen des Fairen Handels zeigen, dass es möglich ist, soziale und ökologische Verantwortung entlang globaler Lieferketten zu übernehmen. Es ist höchste Zeit, dass die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards für alle Unternehmen verbindlich werden. Dafür braucht es endlich einen gesetzlichen Rahmen!

Gegen krumme Geschäfte und für mehr Fairen Handel, braucht es endlich einen gesetzlichen Rahmen.

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Stand: 10/2022

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