Initiative Lieferkettengesetz
Im internationalen Handel werden täglich Menschen- und Arbeitsrechte verletzt. Auch Unternehmen in Deutschland und Europa sind immer wieder direkt oder indirekt daran beteiligt oder profitieren davon.
Damit Unternehmen weltweit verantwortungsvoller wirtschaften, hat die Bundesregierung 2021 das deutsche Lieferkettengesetz beschlossen. Es verpflichtet Unternehmen dazu, entlang ihrer Lieferkette Menschenrechte und Umweltstandards zu gewährleisten. Das ist ein wichtiger Meilenstein!
Im Mai 2024 hat der EU-Rat nach jahrelangen Verhandlungen auch ein europäisches Lieferkettengesetz beschlossen, das Unternehmen in ganz Europa gesetzlich verpflichtet, Menschenrechtsverletzungen und der Zerstörung von Umwelt in ihren globalen Lieferketten wirksam vorzubeugen.
Starkes bundesweites Bündnis mit Erfolg
Die Weltläden setzen sich seit vielen Jahren für diese beiden Regulierungen ein - seit 2019 zusammen mit mehr als 140 zivilgesellschaftlichen Organisationen in der Initiative Lieferkettengesetz. 2024 hat das Bündnis seine gemeinsamen Ziele erreicht und die gemeinsame Kampagne in der bisherigen Form beendet.
Doch das Streben nach mehr Gerechtigkeit im Welthandel geht weiter. Denn auch die Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes in nationales Recht werden wir gemeinsam weiter begleiten.
Deswegen wird die Initiative Lieferkettengesetz unter dem Dach des CorA-Netzwerks für Unternehmensverantwortung weitergeführt. Mit dabei sind auch weiterhin zahlreiche Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen sowie Gewerkschaften und kirchliche Akteure. Auch der Weltladen-Dachverband - als Vertretung für die Weltläden in Deutschland - ist weiterhin mit dabei.
Denn aus Sicht der Initiative Lieferkettengesetz und der Weltläden ist klar: Menschen am Anfang globaler Lieferketten müssen besser geschützt werden.
Fair-Handels-Unternehmen zeigen, wie gerechtes, menschenrechtsbasiertes und umweltschonendes Wirtschaften in der Praxis funktioniert. Die Verantwortung von Unternehmen für Mensch und Umwelt ist keine Frage der Unternehmensgröße, sondern der Überzeugung und des Willens. Verantwortung darf nicht auf dem Betriebsgelände enden, sondern muss die gesamte Wertschöpfungskette umfassen.
Der Faire Handel zeigt: Es ist möglich
Fair-Handels-Unternehmen zeigen seit Jahrzehnten, dass es möglich ist, soziale und ökologische Verantwortung entlang globaler Lieferketten zu übernehmen. Sie sollen damit künftig keine Ausnahme mehr darstellen. Daher begrüßen wir den Schritt, verbindliche Regeln für Unternehmen festzuschreiben.
Denn die Missachtung von Menschenrechten und Umweltstandards darf keinen Wettbewerbsvorteil bieten. Unternehmen, die Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden entlang ihrer Lieferkette billigend in Kauf nehmen, müssen dafür haften.