Anerkannter Lieferant werden

Anerkennungsverfahren

Erfahren Sie mehr über den Ursprung, die Anforderungen und Schritte sowie die unterschiedlichen Überprüfungsverfahren und Kosten.

Entstehung und Grundlage

Die Idee einer Bewertung und Zusammenstellung von Weltladen-Lieferanten entstand Ende der 1990er Jahre, als sich den Weltläden immer mehr neue und unbekannte Importeure von fair gehandelten Produkten als Lieferanten anboten. Mit dem Lieferantenkatalog unterstützt der Weltladen-Dachverband die Weltläden bei der Auswahl ihrer Lieferanten.

Die erste Bewertung von Weltladen-Lieferanten erschien 1999 unter dem damaligen Namen „ATO-TÜV“. Der Weltladen-Dachverband überprüfte damals 18 Importeure kritisch anhand der „Konvention der Weltläden“. Die Ergebnisse wurden anschließend veröffentlicht. Daraufhin folgten drei weitere Auflagen des „ATO-TÜV“ in den Jahren 2001, 2002 und 2008. Seit Ende 2012 ist ein neu entwickeltes Anerkennungsverfahren in Kraft, welches über die Zeit angepasst und bis heute angewendet wird.

Mit diesem ausdifferenzierten Verfahren wollen wir mehrere Ziele erreichen, die zum Teil im Konflikt miteinander stehen:

  • Ein verlässliches, glaubwürdiges System zur Überprüfung und Anerkennung von Weltladen-Lieferanten schaffen.
  • Ein System etablieren, das bei aller Verlässlichkeit für alle beteiligten Akteure handhabbar und finanzierbar ist.
  • Ein System bereitstellen, das der Verschiedenheit der Akteure gerecht wird und jungen und kleinen Organisationen eine Möglichkeit zum Markteintritt und zur Entwicklung gibt.

Das Überprüfungsverfahren wird im Dialog mit den Mitgliedern des Weltladen-Dachverbandes und den Lieferanten kontinuierlich weiterentwickelt und an sich ändernde Gegebenheiten angepasst.


Ablauf des Anerkennungsverfahrens

  1. 1.

    Antragstellung beim Weltladen-Dachverband

    Importeure, die an einer Aufnahme in den Lieferantenkatalog interessiert sind, können sich ein Antragsformular herunterladen. Der Antrag wird vom Weltladen-Dachverband geprüft, der daraufhin im Regelfall dem Lieferanten einen Vertrag zusendet, der die Rechte und Pflichten des Lieferanten sowie des Weltladen-Dachverbandes spezifiziert.

  2. 2.

    Vertrag und Überprüfungsgebühr

    Der Lieferantenvertrag sowie eine Rechnung über die Überprüfungsgebühr wird postalisch an den potenziellen Lieferanten versand. Nach Rücksendung und dem Eingang der Zahlung wird die Bearbeitung der Bewerbung fortgesetzt.

  3. 3.

    Fragebogen

    Der Bewerber erhält einen Fragebogen, anhand dessen die Übereinstimmung der Arbeitsweise des Lieferanten mit den in der Konvention der Weltläden formulierten Kriterien des Fairen Handels überprüft wird. Die Prüfung erfolgt durch die Geschäftsstelle des Weltladen-Dachverbandes in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Lieferantenkatalog.

  4. 4.

    Audit

    Auf der Basis einer erfolgversprechenden Auswertung des Fragebogens beauftragt - abhängig von der Größe der Organisation - der Weltladen-Dachverband eine*n externe*n Auditor*in, die*der am Hauptsitz des Lieferanten die im Fragebogen gemachten Angaben überprüft. Die Notwendigkeit eines Audits sowie der Umfang hängen von der Größe und Komplexität der Organisation ab. Das Ergebnis des Audits bildet die Grundlage für die Entscheidung über die Aufnahme in den Lieferantenkatalog.

  5. 5.

    Aufnahme in den Lieferantenkatalog

    Der Vorstand des Weltladen-Dachverbandes entscheidet, basierend auf dem Ergebnis des Fragebogens und ggfs. des Auditberichts, über die Aufnahme in den Lieferantenkatalog. Im Anschluss veröffentlicht der Weltladen-Dachverband neu aufgenommene Lieferanten auf seiner Website. Darüber hinaus wird die Aufnahme im monatlichen Fach-Newsletter an die Weltläden kommuniziert.


Die verschiedenen Überprüfungsverfahren

Reguläres Verfahren

Das reguläre Überprüfungsverfahren gilt für Lieferanten mit einem Gesamtjahresumsatz ab 300.000 Euro. Nach der Auswertung des Fragebogens durch die Arbeitsgruppe Lieferantenkatalog erhalten sie ein Audit durch eine*n externe*n Auditor*in.

Vereinfachte Verfahren gelten für:

  • kleine und mittelgroße Lieferanten mit einem Gesamtjahresumsatz von unter 300.000 Euro;
  • Lieferanten, die „garantierte“ WFTO-Mitglieder sind;
  • Unternehmen, die Naturland Fair zertifiziert sind und/oder die Mitglied im FAIR BAND sind;
  • Unternehmen, die mindestens 90 Prozent ihres Umsatzes mit fair zertifizierten (Fairtrade, IMO Fair For Life, SPP) Produkten machen und die ihre Zulieferer (für mindestens die Hälfte ihres Gesamtumsatzes) kennen. Sie müssen darüber hinaus nachweisen, dass auch im eigenen Unternehmen die Kriterien der Konvention der Weltläden erfüllt sind.

Detaillierte Informationen zu den Überprüfungsverfahren haben wir in der Übersicht „Ablauf des Anerkennungsverfahrens“ zusammengestellt.


Kosten des Verfahrens für Lieferanten

Für die Aufnahme in den Lieferantenkatalog fallen folgende Kosten an:

  • Einmalig 550 Euro Überprüfungsgebühr, die nach Abschluss des Vertrages (s.o.) anfallen. Bei Organisationen mit einem Jahresumsatz unter 150.000 Euro reduziert sich die Überprüfungsgebühr auf 350 Euro, bei FAIR BAND-Mitgliedern auf 280 Euro, bei „garantierten“ Mitgliedern der WFTO auf 215 Euro (jeweils zzgl. MwSt.).
  • Die gegebenenfalls anfallenden Kosten für das Audit, die je nach Größe und Aufwand variieren können.
  • Gegebenenfalls Kosten für Produzenten-Audits und eventuell weitere anfallende Kosten.
  • Jährlich 1 Prozent des Umsatzes mit den Mitgliedsweltläden des Weltladen-Dachverbandes. Dieser Beitrag finanziert die qualitativ hohe und dauerhafte Durchführung und Weiterentwicklung des Lieferantenkataloges und weitere Maßnahmen des Weltladen-Dachverbandes zur Förderung des Fairen Handels.

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Stand: 10/2022

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