Kassenführung
Betriebe mit einem hohen Bargeldanteil – und dazu gehört auch der Einzelhandel – gelten bei der Finanzverwaltung als stark risikobehaftet, da sie befürchtet, dass nicht alle Einnahmen versteuert werden könnten. Eine ordnungsgemäße Kassenführung ist daher wichtiger Bestandteil der alltäglichen Ladenarbeit.
Im Falle einer Betriebsprüfung wird durch das Finanzamt viel Wert auf die ordnungsgemäße Dokumentation aller Kassenvorgänge gelegt. Alle relevanten Kassenvorgänge müssen ordnungsgemäß, vollständig und unveränderbar dokumentiert sein.
Seit 2017 treten zusätzliche Vorschriften in Kraft, die 2020 durch die Kassensicherungsverordnung noch einmal ergänzt wurden. Verlangt werden bei elektronischen Kassen vor allem eine erweiterte Speicherfähigkeit des Gerätes und eine Schnittstelle zum Auslesen der Daten durch eine spezielle Prüfsoftware der Finanzbehörde.
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zum Führen einer elektronischen Registrierkasse oder einer PC-Kasse. Läden können frei entscheiden, ob sie ihre Warenverkäufe
- manuell über ein Kassenbuch,
- mit einer elektronischen Registrierkasse oder
- mit einer PC-Kasse erfassen.
PC-Kassensysteme für Weltläden
Die PC-Kassensysteme easyWLP und Relotec sind speziell auf die Bedürfnisse von Weltläden zugeschnitten.
Stand: Oktober 2023
Der Weltladen-Dachverband e.V. darf im Rahmen seiner Tätigkeit keine Rechtsberatung durchführen. Er übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der zur Verfügung gestellten Informationen. Er schließt jegliche Haftung für Schäden materieller oder immaterieller Art aus, die durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurde, sofern nicht seitens des Weltladen-Dachverbandes nachweislich ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten vorliegt.
Zum Weiterlesen
2016_WL-DV_espresso_Ordnungsgemäße Kassenführung im Weltladen.pdf