Urlaub
Angestellte in Deutschland haben einen Mindestanspruch auf bezahlten Urlaub von 24 Tagen, wenn die Arbeitszeit von Montag bis Samstag gerechnet wird. Wird von einer Fünf-Tage-Woche ausgegangen, beträgt der Mindesturlaub 20 Tage, also jeweils mindestens vier Wochen.
Die Mindesturlaubstage müssen pro Jahr von den Arbeitnehmer*innen genommen bzw. vom Arbeitgeber gewährt werden. Eine Auszahlung von Urlaubstagen, die zum gesetzlichen Mindesturlaub gehören, ist nicht erlaubt.
Mehr Urlaubstage zu gewähren, steht jedem Arbeitgeber frei. Die Urlaubstageregelung sollte vertraglich geregelt werden.
Eine Einschränkung der Zeit, in der Urlaub genommen werden kann, (= alljährliche Urlaubssperre z.B. im Weihnachtsgeschäft) ist möglich, muss aber betrieblich begründet und vertraglich geregelt sein.
Die gesetzlichen Mindesturlaubstage stehen allen Angestellten zu, auch Minijober*innen.
Urlaubsgeld ist eine freiwillige Leistung jedes Unternehmens. Wenn diese Leistung im Arbeitsvertrag festgeschrieben wird, muss sie auch alljährlich gezahlt werden.
Stand: März 2020
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