Beutelsbacher Konsens
In den 1970er Jahren fand eine intensive Debatte über die Grundlagen und Zielsetzungen (entwicklungs-)politischer Bildung statt. 1976 wurde auf einer Tagung der Baden-Württembergischen Landeszentrale für politische Bildung der „Beutelsbacher Konsens“ verabschiedet, der Regeln für die pädagogische Praxis beinhaltet. Dazu zählen diese drei Aspekte:
- Das Überwältigungsverbot: Es ist nicht erlaubt, den*die Schüler*in – mit welchen Mitteln auch immer – im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der Gewinnung eines selbständigen Urteils zu hindern. Damit wird eine Indoktrination ausgeschlossen.
- Kontroversität: Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen.
- Der*die Schüler*in muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und die eigene Interessenlage zu analysieren, sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne der eigenen Interessen zu beeinflussen.
Der Weltladen-Dachverband unterstützt den Beutelsbacher Konsens und richtet seine entwicklungspolitische Bildungsarbeit danach aus. Das heißt konkret, dass der Faire Handel in der Bildungsarbeit nicht als einzige Lösungsmöglichkeit dargestellt wird, sondern – sofern zeitlich möglich – alternative Wege aufgezeigt werden. Außerdem wird der Fokus auf die Handlungsoptionen gelegt, die sich nicht alle auf den Fairen Handel beziehen müssen. Der Beutelsbacher Konsens wird auch bei den Qualitätskriterien einer Veranstaltung mitgedacht.
Stand: Dezember 2020
Quelle
Weltladen-Dachverband (2018): Warum wissen meine Eltern das eigentlich nicht\?